AGB Offene Trainings

§ 1 Anmeldebestätigung

Sie erhalten sofort nach Eingang Ihrer Anmeldung von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung, danach geht Ihnen die Rechnung zu. Die verbindliche Buchung kommt mit der Eingabe Ihrer Daten bei der Anmeldung zustande. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis 1 Woche vor Beginn zu stornieren. Danach ist eine Stornierung aus wichtigem Grund möglich. In jedem Fall sind wir nur zur Erstattung bereits gezahlter Veranstaltungsgebühren verpflichtet.

§ 2 Leistungen

Unsere Leistungen umfassen die Durchführung der Veranstaltung laut Beschreibung, sowie eine Arbeitsunterlage.

§ 3 Unterkunft

Wir bitten Sie, notwendige Hotelreservierungen selbst vorzunehmen. Auf Wunsch informieren wir Sie gern über Unterkunftsmöglichkeiten.

§ 4 Stornierung der Anmeldung

Workshop:
Sollten Sie nicht an dem Workshop teilnehmen können, so entstehen Ihnen keine Kosten, wenn wir spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine schriftliche Abmeldung von Ihnen erhalten. Geht uns Ihre schriftliche Abmeldung bis spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu, müssen wir Ihnen eine Stornierungsgebühr von 400 EUR netto berechnen. Bei späterer Abmeldung ist die volle Gebühr fällig. Es steht Ihnen jedoch frei, einen Ersatzteilnehmer in die Veranstaltung zu entsenden.

Change Manager Ausbildung:
Sollten Sie nicht an der Ausbildung teilnehmen können, so entstehen Ihnen keine Kosten, wenn wir spätestens 5 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine schriftliche Abmeldung von Ihnen erhalten. Geht uns Ihre schriftliche Abmeldung bis spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu, müssen wir Ihnen eine Stornierungsgebühr von 900 EUR netto berechnen. Bei späterer Abmeldung ist die volle Gebühr fällig. Es steht Ihnen jedoch frei, einen Ersatzteilnehmer in die Veranstaltung zu entsenden.

§ 5 Zahlung

Die Höhe der Veranstaltungsgebühr entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen bzw. der zugesandten Rechnung. Der Zahlungseingang hat spätestens 2 Woche vor Beginn der Veranstaltung auf unserem Konto zu erfolgen, bei späterer Anmeldung unverzüglich. Die Kontoverbindung ist der Rechnung zu entnehmen.

§ 6 Teilnehmerzahl

Zur effizienten Durchführung der Veranstaltung und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer auf maximal 8 Teilnehmer begrenzt, die genaue Zahl entnehmen Sie bitte der Anmeldebestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Anmeldung.

§ 7 Leistungserbringung

Wenn der in der Leistungsausschreibung genannte Dozent wegen schwerwiegender persönlicher Verhinderung oder aus einem anderen dringenden Grund nicht zur Verfügung steht, wird der Veranstalter nach Möglichkeit einen Dozenten mit vergleichbarer fachlicher und pädagogischer Kompetenz mit der Durchführung des Seminars/ Ausbildung und mit der Erstellung der Seminar-/Ausbildungsunterlage beauftragen.

§ 8 Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine unmittelbare Haftung gegenüber den Teilnehmern. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit. Für jegliche Schäden an Eigentum und Gesundheit bei Anfahrt und Rückfahrt wird nicht gehaftet.

Darüber hinaus trägt jede/r Teilnehmer/in die Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung selbst. Für vom Teilnehmer verursachte Schäden haftet ausschließlich der Teilnehmer selbst.

Der Veranstalter hat bei nachfolgender Versicherung eine Gruppen-Betriebshaftpflicht-Versicherung:
R+V Allgemeine Versicherung, John F. Kennedy-Str. 1, 65189 Wiesbaden, (Weltgeltung)
Besonderheit: Bei Personenschäden in den USA und Kanada gibt es eine Selbstbeteiligung von EUR 10.000 je Schadenfall, www.ruv.de

§ 9 Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Veranstalter, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Veranstalters kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Berlin März 2018

AGB Inhouse Training

Präambel

1. Die TrainerSocietät Berlin (Auftragnehmerin) ist berechtigt, den Beratungs-/ Trainings-/Coachingauftrag durch sachverständige unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Trainer/Dozenten (Kooperationspartner) (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

2. Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Auftragsabwicklung förderliches Arbeiten erlauben.

3. Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin.

4. Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass ihre Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Auftragsabwicklung von dieser informiert werden, falls dies aus rechtlichen Gründen notwendig ist.

5. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin bedingt, dass die Auftragnehmerin über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen/Trainings/Coachings - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.

§ 1 Geltungsbereich und Umfang

1. Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Alle Beratungs-/ Trainings-/ Coachingaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Auftraggeberin bestätigt und firmenmässig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.

3. Die von der Auftragnehmerin abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die TrainerSocietät Berlin/ die Auftragnehmerin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung der Auftraggeberin vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

§ 2 Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang des Beratungs-/ Trainings-/ Coachingauftrages wird vertraglich vereinbart.

§ 3 Sicherung der Unabhängigkeit

1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Auftragnehmerin, der Kooperationspartner und Mitarbeiter des Beraters zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 4 Berichterstattung

Im Rahmen eines Coachingauftrages bekannt gewordene persönliche Daten und Informationen des Mitarbeiters werden dem Auftraggeber aufgrund des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Coach und Coachee nicht weitergegeben.

§ 5 Schutz des geistigen Eigentums der Auftragnehmerin/Urheberrecht/Nutzung

1. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungs-/ Trainings-/ Coachingauftrages von der Auftragnehmerin, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Seminarunterlagen, Trainingspläne- und -konzepte und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der Auftragnehmerin an Dritte dessen schriftliche Zustimmung. Eine Haftung der Auftragnehmerin dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

2. Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Auftragnehmerin zu Werbezwecken durch die Auftraggeberin ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Auftragnehmerin zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

3. Der Auftragnehmerin verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.

4. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Leistungen geistiges Eigentum der Auftragnehmerin sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke der Auftraggeberin und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.

§ 6 Haftung

1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt und verpflichtet, im Falle von Vertragsverletzungen bzw. Schlechtleistung unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Sie ist verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

2. Die Auftraggeberin hat Anspruch auf kostenlose Abhilfe, sofern die Vertragsverletzung bzw. Schlechtleistung von der Auftragnehmerin zu vertreten ist.

3. Die Auftragnehmerin handelt bei der Durchführung der beauftragten Leistung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

4. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

5. Die Auftragnehmerin hat bei nachfolgender Versicherung eine Gruppen-Betriebshaftpflicht-Versicherung:
R+V Allgemeine Versicherung, John F. Kennedy-Str. 1, 65189 Wiesbaden, (Weltgeltung)
Besonderheit: Bei Personenschäden in den USA und Kanada gibt es eine Selbstbeteiligung von EUR 10.000 je Schadenfall, www.ruv.de

§7 Stornierung

1. Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen und Coachings und sonstiger Dienstleistungen können nach schriftlicher Beauftragung bzw. Auftragsbestätigung durch die TrainerSocietät Berlin, nicht mehr storniert werden. Bis 5 Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen.
Zur Wahrung der Schriftform wird ausdrücklich die Mail Korrespondenz eingeschlossen und als rechtsverbindlich von beiden Vertragsparteien akzeptiert.

2. Bei Absagen/Stornierungen länger als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Beratung, Training, Mediation etc.) werden der Auftraggeberin 70 % der vereinbarten Tageshonorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Bei Absagen kürzer als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vereinbarten Tageshonorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt.
Bei Absagen ab 20 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden der Auftraggeberin 100 % der vereinbarten Tageshonorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Die Reisekosten fallen in den genannten Fällen nur an, wenn Buchungen wie Hotel, Bahn, Flug oder Ähnliches seitens der Auftragnehmerin nicht mehr storniert werden können.
Terminverschiebungen sind nur während eines Zeitraumes von 6 Monaten möglich. Danach werden 100 % der vereinbarten Tageshonorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt.

3. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet die Auftragnehmerin die volle Veranstaltungsgebühr inkl. aller Nebenkosten wie Reisekosten und sonstiger vereinbarter Kosten, die in Verbindung mit der Auftragserbringung stehen.
Nimmt die Auftragnehmerin bzw. ein Teilnehmer am offenen Seminarprogramm während einer laufenden Veranstaltung nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Dies gilt nur für unser offenes Seminarprogramm.

4. Kosten für Fremdleistungen, die im Rahmen der Auftragserbringung der Auftragnehmerin entstehen, gehen grundsätzlich zu 100% zu Lasten des Kunden, soweit diese seitens der Auftragnehmerin nicht mehr storniert werden können.

5. Vereinbarte Coachingtermine können bis zu 24 Stunden an Werktagen vorher kostenfrei storniert werden. Danach werden sie zu 100 % in Rechnung gestellt.

6. Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

1. Die Auftragnehmerin, ihre Kopperationspartner, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf die Auftraggeberin als auch auf deren Geschäftsverbindungen.

2. Nur die Auftraggeberin selbst, nicht aber deren Erfüllungsgehilfen, kann der Auftragnehmerin schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

3. Die Auftragnehmerin darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung der Auftraggeberin aushändigen.

4. Die Schweigepflicht der Auftragnehmerin, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

5. Die Auftragnehmerin ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Auftragnehmerin gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Der Auftragnehmerin überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich der Auftraggeberin zurückgegeben.

§ 9 Sektenklausel (Scientology-Klausel)

Die TrainerSocietät Berlin, vertreten durch Ina Jachmann ist nicht Mitglied der International Association of Scientologists (IAS), des World Institute of Scientology Enterprises (WISE), der Scientology Church oder einer anderen Scientology-Organisation. Die TrainerSocietät Berlin arbeitet nicht nach der Technologie des L. Ron Hubbard.

§ 10 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2 Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bzw. der gesamten AGB’s. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gilt ebenso für eine Lücke.

3. Gerichtsstand ist Berlin, es gilt deutsches Recht.

Berlin 2018

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  • Trainings

    Die TrainerSocietät Berlin bietet Ihnen ein ausgewogenes Programm an offenen Seminaren: zielgruppengerecht und praxisnah. Einheitliche Qualitätsstandards und kleine Gruppen (6-8 Teilnehmer) bürgen für den besonderen Lernerfolg. Gerade die kleine Gruppengröße ermöglicht individuelle Lernprozesse und die Bearbeitung von Praxisfällen.

    Sie werden es merken.
    Durch unsere Trainings stellen sich nachhaltige Lerneffekte ein.

    Sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne und ermitteln Ihren Bedarf.

    offene trainings
  • tracoaching

    TraCoaching

    Aus der Praxis für die Praxis

    Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich Training und Coaching haben wir ein neues setting konzipiert, das all denen gerecht wird, die sich innerhalb kürzester Zeit intensiv mit einem Thema befassen müssen oder wollen. Nehmen wir beispielhaft das Thema: Konfliktbewältigung.

    Aufbau
    Hier lassen sich Trainingselemente wie Wissensinput zu Konfliktursachen und Konfliktarten kombinieren.

    Vor- und Nachbetreuung
    Im Vorfeld des TraCoaching findet ein ausführliches Briefinggespräch statt, an dem der Bedarf exakt geklärt wird.

    Ihr Nutzen
    Ganzheitliche und individuelle Bearbeitung der Themen innerhalb kurzer Zeit stattfinden.

  • Coaching

    Unsere Coaching-Philosophie

    Ausgehend von einer systemischen-konstruktivistischen Denkweise, ist es für unseren Ansatzpunkt im Coaching wichtig, das Anliegen des Coachees immer im Kontext zu betrachten.

    Die Basis für jeden Veränderungsprozess eine wertschätzende Grundhaltung und das daraus resultierende Vertrauen, das der Coachee notwendigerweise braucht, um sich auf den Prozess einzulassen.

    Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, kann die gemeinsame Reise beginnen. Am Ende der Reise sollten die Werte und Bedürfnisse des Coachees wieder im Einklang mit persönlichem Wohlbefinden und beruflicher Leistungsfähigkeit sein.

    coaching
  • beratung

    Beratung

    Die Prozessbegleiter

    Wir stehen als Prozessbegleiter mit systemischem Denk- ansatz als „Sparringspartner“ für Ihren Veränderungs- prozess zur Verfügung.

    Von der Konzepterstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten wir Ihre Mitarbeiter in den Zeiten des Wandels.

    Veränderungsprozesse sind nur erfolgreich, wenn ausreichend über die Notwendigkeit kommuniziert wird und jeder Einzelne die Möglichkeit hat der Veränderung fachlich und emotional zu folgen. Aus diesem Grund legen wir bei unserer Arbeit auf diesen Aspekt einen besonderen Fokus.

TrainerSocietät Berlin

Johann-Georg-Straße 6
10709 Berlin

Telefon 030-398 856 18
Telefax 030-398 856 17

E-Mail i.jachmann@tsberlin.de
Internet www.tsberlin.de