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Förderprogramme

Weiterbildung wird gefördert!

Bevor Sie sich bei uns anmelden können Sie prüfen ob diese Förderprogramme auf Sie zutreffen:

Bildungscheck Nordrhein-Westfalen

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung.
www.mags.nrw.de

Qualifizierung in Unternehmen Brandenburg

Förderfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung der Kompetenzentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in folgenden Punkten:

  • Qualifizierung von Beschäftigten und Geschäftsführerinnen
  • Prozessbegleitende Beratung des Managements kleiner und mittlerer Unternehmen
  • Projekt- und Netzwerkmanagement bei Kooperationen von Unternehmen oder Beschäftigtenvertretungen (Weiterbildungsverbund)

Die Form der Qualifizierung kann dabei in Seminarform, durch individuelle Begleitung (Coaching), selbstgesteuertes Lernen oder durch Lernen mit elektronischen Medien erfolgen.
Die Zuwendungshöhe beträgt 70 % der Gesamtkosten. Je Teilnehmer werden maximal 3.000 Euro gefördert. Der Eigenanteil Ihres Unternehmens reduziert sich auf 30 % der Gesamtkosten.
www.lasa-brandenburg.de

A1 - Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem wachsenden Fachkräftebedarf der Unternehmen fördert das Land Schleswig-Holstein mit Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in KMU. Ziel ist es dabei Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
www.ib-sh.de

Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops in Deutschland

Zuschuss zu den Veranstaltungs- oder Workshopkosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Kostendeckungslücke ist anhand einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben mit Hilfe der Anlage 4 (Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten) nachzuweisen. Die Abrechung erfolgt für Veranstaltungen auf Stundenbasis, für Workshops teilnehmerbezogen. Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer. Die Veranstaltung kann an mehreren Tagen durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung, die Veranstaltung kann auch länger dauern. Der Höchstzuschuss beträgt 1.200 Euro für 24 Stunden. Voraussetzung ist u.a., dass jeder Veranstaltungsteilnehmer pro Tag (6 Stunden) mindestens 10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) Teilnahmegebühr bezahlt. Der Zuschuss für Workshops beträgt maximal 300 Euro je Teilnehmenden. Die Teilnahmegebühr eines Teilnehmenden beträgt mindestens 150 Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
www.bafa.de

Förderrichtlinien für das Land Thüringen

Zur Sicherung und Erweiterung der Qualifikation von Fachkräften in Thüringen fördert das Land:

  • Berufliche Anpassungsqualifizierung von Thüringer Arbeitnehmern, Unternehmern und Existenzgründern
  • Berufliche Aus- und Fortbildung, auch mit transnationalem oder interregionalem Bezug
  • Einrichtung und Unterhaltung von Netzwerken der Fachkräftesicherung und Weiterbildungsberatung, die im besonderen Landesinteresse liegen
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsberater, die bei den Dachorganisationen der Wirtschaft, der Gewerkschaft oder einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege in der Beratung von Betrieben tätig werden

www.foerderdatenbank.de

TrainerSocietät Berlin

Johann-Georg-Straße 6
10709 Berlin

Telefon 030-398 856 18
Telefax 030-398 856 17

E-Mail i.jachmann@tsberlin.de
Internet www.tsberlin.de

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